AGB
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kunden,
die einen Abonnementvertrag mit Weltnet GmbH abschließen.
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Weltnet GmbH ist ein Unternehmen,
das IPTV-Abonnements anbietet.
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Der Abonnementvertrag tritt in Kraft,
sobald der Kunde ein Abonnement von Weltnet GmbH kauft.
2. Abonnement
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Ein Abonnement ist ein Vertrag,
bei dem der Kunde von Weltnet GmbH für einen bestimmten Zeitraum einen IPTV-Dienst erwirbt.
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Die Abonnementgebühr ist im Abonnementvertrag angegeben.
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Die Abonnementgebühr wird zu Beginn des Abonnementvertrags im Voraus bezahlt.
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Die Abonnementgebühr bleibt während der Laufzeit des Abonnementvertrags gleich.
3. Abonnementdienstleistungen
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Weltnet GmbH bietet seinen Abonnenten folgende Dienstleistungen an:
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Live-Fernsehübertragung über das Internet
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Weltnet GmbH verpflichtet sich,
die Abonnementdienstleistungen ununterbrochen und in hoher Qualität zu erbringen.
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Weltnet GmbH verpflichtet sich,
technische Störungen in den Abonnementdienstleistungen so schnell wie möglich zu beheben.
4. Abonnementdauer
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Die Laufzeit des Abonnementvertrags ist im Abonnementvertrag angegeben.
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Der Abonnementvertrag kann spätestens 30 Tage vor Ablauf der Abonnementdauer gekündigt werden.
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Wird der Abonnementvertrag vor Ablauf der Abonnementdauer gekündigt,
ist der Kunde verpflichtet,
den Restbetrag der Abonnementgebühr zu zahlen.
5. Preis und Zahlung
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Die Abonnementgebühr ist im Abonnementvertrag angegeben.
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Die Abonnementgebühr wird zu Beginn des Abonnementvertrags im Voraus bezahlt.
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Die Abonnementgebühr bleibt während der Laufzeit des Abonnementvertrags gleich.
6. Garantie
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Weltnet GmbH gewährt eine Garantie für technische Störungen in den Abonnementdienstleistungen.
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Weltnet GmbH verpflichtet sich,
technische Störungen in den Abonnementdienstleistungen so schnell wie möglich zu beheben.
7. Haftung
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Weltnet GmbH haftet für technische Störungen in den Abonnementdienstleistungen.
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Weltnet GmbH haftet nicht für Inhalte in den Abonnementdienstleistungen.
8. Streitbeilegung
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Streitigkeiten zwischen den Parteien werden zunächst in gegenseitigem Einvernehmen versucht zu regeln.